Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1. Rechte und Pflichten des Kunden
2. Rechte und Pflichten von AWARDIC
3. Software Entwicklungsaufträge
4. Preise
5. Preisanpassungen
6. Gewährleistung und Haftung
7. Dauer der Dienstleistung
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten, soweit sie von der AWARDIC GmbH, Rapperswil SG (AWARDIC) in einer Offerte für anwendbar erklärt werden, beziehungsweise soweit der Kunde und AWARDIC in einem Dienstleistungsverhältnis stehen.

Zusatz für mailmarkt.ch-Kunden

a) Rechte und Pflichten des Kunden
» Bei der Aktivierung der Domain sowie beim Wechsel des Providers bestätigt der Kunde die Änderungen bei der Registrierungsstelle (für .ch Domains Switch) oder teilt der AWARDIC die nötigen Daten mit.

» Bei Providerwechsel ist der Kunde selber für die Kündigung beim momentanen Provider zuständig. Bitte beachten Sie die entsprechenden Kündigungsfristen.

» Der Domaininhaber hat Anspruch auf die Bekanntgabe der Anzahl aktiven E-Mailadressen seiner Domain, jedoch nicht auf die einzelnen Namen sowie Adressen.

b) Technische Angaben
» Eine Mailbox verfügt über einen Speicherplatz von bis zu 30 MB, weitere Optionen sind gegen eine entsprechende Gebühr möglich.

» Webmail (www.mylogin.ch) sowie pop-Account sind im Preis inbegriffen.

» Eine Erstvirenprüfung findet auf dem Server statt, was jedoch keine Garantie darstellt. Jeder Benutzer ist für den Unterhalt seiner persönlichen Mailbox selber verantwortlich und sollte die E-Mails beim Herunterladen auf den Computer einer zusätzlichen gründlichen Virenüberprüfung unterziehen.

» Werbemails, welche von diversen Anbietern gesendet werden (SPAM), sind durch uns soweit möglich im Betreff mit ***Werbemail*** gekennzeichnet. Dadurch können die E-Mails in den gängigen Programmen gefiltert werden.

c) Konditionen
» Der Domaininhaber entscheidet selbst über den gewünschten Preis einer
E-Mailadresse. Die AWARDIC hat Anspruch auf die Hälfte des Betrages, mind. jedoch 30 CHF pro Jahr.

» Auf den vom Domaininhaber verlangten Betrag pro E-Mailadresse fällt die MWST an, welche bei der Auszahlung abgezogen wird.

» Um den Kunden von mailmarkt.ch die bezahlten Leistungen vollumfänglich zu gewährleisten, beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr.

» Die AWARDIC verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, die Beiträge termingerecht zu vergüten, sofern der E-Mailinhaber die gestellte Rechnung bezahlt hat.

» Wenn ein E-Mailinhaber die Rechnung nicht begleicht, besitzt die AWARDIC das Recht, die E-Mailadresse zu löschen und den Vertrag aufzulösen.

» Aus technischen Gründen können allfällige Hosting-Gebühren nicht mit den Einnahmen durch die E-Mailadressen verrechnet werden.

1. Rechte und Pflichten des Kunden
» Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden an 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen. Anderslautende Vereinbarungen sowie Beeinträchtigungen der Dienstleistungen wegen Störungen oder Unterhalt bleiben vorbehalten.

» Nimmt der Kunde mittels der AWARDIC-Dienstleistung auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmung dieser Dienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit Dritten über die Benutzung von deren Dienstleistungen direkt abzurechnen.

» Jede Verwendung und das Zugänglichmachen der AWARDIC-Dienstleistung an Dritte ist dem Kunde untersagt. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind.

» Der Kunde verpflichtet sich, diese Dienstleistungen nicht für das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichen, unsittlichem, obszönem oder ähnlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt die AWARDIC ein Fehlverhalten fest, so ist die AWARDIC berechtigt, den Anschluss unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung an den Kunden zu sperren.

» Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über diese Dienstleistungen auch Informationen zugänglich sind, die nur für erwachsene Personen bestimmt sind. Wenn der Kunde weniger als 18 Jahre alt ist, ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

» Der Kunde verpflichtet sich, die AWARDIC sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen zu orientieren. Dazu gehört ebenfalls die unverzügliche Meldung von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Dienstleistung durch die Mitarbeiter des Kunden oder von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. "Hacker").

» Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes) einzuhalten.

» Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihm aus diesem Dienstleistungsverhältnis erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten.

» Bei missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden kann die AWARDIC die Dienstleistung unverzüglich unterbrechen und allenfalls einstellen. Bereits bezahlte Gebühren entfallen zu Gunsten der AWARDIC.

» Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die AWARDIC Informationen über ihn, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben darf, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.

» Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung der AWARDIC-Dienstleistung eingesetzt sind sowie die hierzu eingesetzten oder via AWARDIC-Dienstleistung erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation zu schützen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, alle vorsorglichen Massnahmen zu treffen, damit auf den Geräten und Systemen, welche für die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden, kein Viren vorhanden sind.

» Die AWARDIC haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch von AWARDIC-Diensten oder aus Fehlern in diesen entstehen.

» Der Kunde gewährt der AWARDIC alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann.

» Dem Kunde steht das Recht auf Kündigung zu, sofern er der AWARDIC über eine Störung schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat und sofern die AWARDIC die gemeldete Störung nicht fristgerecht beheben konnte. Angekündigte Unterbrechungen, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des Netzbetreibers, gelten nicht als Störungen.

2. Rechte und Pflichten von AWARDIC
» Die AWARDIC erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und gemäss dem aktuellen Stand der Technik.

» Die AWARDIC verpflichtet sich, die Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag-Freitag, 0800-1700 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage sowie die Zeit vom 24. Dezember bis 2. Januar.

» Die AWARDIC behält sich vor, bei betriebsnotwendigen Messungen oder Netzumbauten die Dienstleistungen zeitweilig ohne Rückerstattung zu unterbrechen. Nach Möglichkeit wird der Kunde vorgängig über die Beeinträchtigung des Betriebes unterrichtet.

» Die AWARDIC unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen.

» Das Eingrenzen von Störungen durch das AWARDIC-Personal geht zu Lasten des Kunden, sofern der Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen wird, wenn er diese Untersuchung verlangt und deren Ursachen auf Mängel oder Handhabungsfehler an den Ausrüstungen des Kunden zurückzuführen sind.

» Die in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsresultate wie Pläne, Konzepte, Analysen, Programme und deren Dokumentation gehören der AWARDIC und dem Kunden. Die AWARDIC ist durch die Erbringung dieser Leistungen nicht gehindert, gleiche oder ähnliche Lieferungen und Leistungen für andere Kunden zu erbringen.

» Die AWARDIC bestimmt das Personal zum Erbringen der vereinbarten Leistungen und ist berechtigt, Personen auszutauschen, sofern die vereinbarten Leistungen erfüllt werden. Die AWARDIC ist berechtigt, den technischen Support und andere Dienstleistungen an Dritte im Subunternehmer-Verhältnis zu vergeben.

3. Software Entwicklungsaufträge
» Offerten besitzen, falls auf der Offerte nicht anderes vermerkt, eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Offertdatum. Mit der Offerte wird von der AWARDIC ein detailliertes Pflichtenheft mit dem Leistungsumfang der zu entwickelnden Programme geliefert. Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und muss zwei rechtsgültige Unterschriften besitzen. Das mit der Offerte gelieferte Pflichtenheft ist mit der Bestellung zusammen an die AWARDIC zu senden und muss ebenfalls zwei rechtsgültige Unterschriften besitzen.

» Die AWARDIC tut alles was möglich ist, um die auf der Offerte vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Sollte es in Einzelfällen trotzdem zu Verzögerungen kommen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Falls die Lieferung mehr als 3 Monate im Verzug ist, hat der Kunde das Recht, die Bestellung kostenlos zu annullieren.

» Der Kunde hat kein Anrecht auf den Quellcode der entwickelten Programme. Eine Quellcodeauslieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und wird individuell zusätzlich zum Auftrag verrechnet.

» Nach erfolgter Lieferung hat der Kunde 1 Monat Zeit die Software auf ihre Funktionalität gemäss Pflichtenheft zu testen. Während dieser Zeit gefundene Abweichungen vom Pflichtenheft werden von der AWARDIC kostenlos bereinigt. Nach dieser Testperiode verpflichtet sich der Kunde das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Mit dem Unterzeichnen des Abnahmeprotokolls bestätigt der Kunde die Erfüllung des Auftrages, welcher somit als abgeschlossen gilt.

4. Preise
» Die vereinbarten Preise sind abhängig von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und von den in Anspruch genommenen AWARDIC-Dienstleistungen.

» Sollte die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen anpassen, so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen ebenfalls sofort vorzunehmen.

» Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anpassung die veränderten Preise verrechnet.

» Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit den AWARDIC-Dienstleistungen erhoben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.

5. Preisanpassungen
» Die Preise werden jährlich, unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 2 Monaten, der Kostenentwicklung angepasst. Als Basis gilt der Stand bei der Vertrags-Unterzeichnung.

» Sollte die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen anpassen, so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen ebenfalls sofort vorzunehmen.

» Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten Anpassung die veränderten Preise verrechnet.

» Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit den AWARDIC-Dienstleistungen erhoben werden, gehen diese zu Lasten des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.

6. Gewährleistung und Haftung
» Der Kunde kann für alle Schäden, welche der AWARDIC oder Dritten durch die Benützung der AWARDIC-Dienstleistungen entstehen, haftbar gemacht werden.

» Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von AWARDIC über die Anlagen des Kunden zu den AWARDIC-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann die AWARDIC die Konnektivität zum Kunden ohne Ankündigung sofort unterbrechen.

» Die AWARDIC bemüht sich um einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Die AWARDIC übernimmt jedoch keine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die AWARDIC jede Haftung für direkte und indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von der AWARDIC zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie für die Haftung von Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter.

» Für Umstände, die von der der Netzbetreiber verantwortet werden, kann die AWARDIC ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Netzbetreiber sind durch den Kunden direkt einzufordern.

7. Dauer der Dienstleistungen
» Die Dienstleistungen laufen fest über die Mindestdauer von minimal 3 Monate, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Anschliessend verlängert sich der Dienstleistungsvertrag für unbestimmte Zeit. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer Frist von 2 Monaten, jeweils auf ein Monatsende.

8. Anwendbares Recht und Gerichtstand
» Das Rechtsverhältnis unterliegt dem materiellen Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rapperswil SG.

 

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