|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. Rechte und Pflichten des Kunden
2. Rechte und Pflichten von AWARDIC
3. Software Entwicklungsaufträge
4. Preise
5. Preisanpassungen
6. Gewährleistung und Haftung
7. Dauer der Dienstleistung
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten, soweit
sie von der AWARDIC GmbH, Rapperswil SG (AWARDIC) in einer Offerte
für anwendbar erklärt werden, beziehungsweise soweit der
Kunde und AWARDIC in einem Dienstleistungsverhältnis stehen.
Zusatz für mailmarkt.ch-Kunden
a) Rechte und Pflichten des Kunden
» Bei der Aktivierung der Domain sowie beim Wechsel des
Providers bestätigt der Kunde die Änderungen bei der Registrierungsstelle
(für .ch Domains Switch) oder teilt der AWARDIC die nötigen
Daten mit.
» Bei Providerwechsel ist der Kunde selber für die Kündigung
beim momentanen Provider zuständig. Bitte beachten Sie die
entsprechenden Kündigungsfristen.
» Der Domaininhaber hat Anspruch auf die Bekanntgabe der Anzahl
aktiven E-Mailadressen seiner Domain, jedoch nicht auf die einzelnen
Namen sowie Adressen.
b) Technische Angaben
» Eine Mailbox verfügt über einen Speicherplatz
von bis zu 30 MB, weitere Optionen sind gegen eine entsprechende
Gebühr möglich.
» Webmail (www.mylogin.ch) sowie pop-Account sind im Preis
inbegriffen.
» Eine Erstvirenprüfung findet auf dem Server statt,
was jedoch keine Garantie darstellt. Jeder Benutzer ist für
den Unterhalt seiner persönlichen Mailbox selber verantwortlich
und sollte die E-Mails beim Herunterladen auf den Computer einer
zusätzlichen gründlichen Virenüberprüfung unterziehen.
» Werbemails, welche von diversen Anbietern gesendet werden
(SPAM), sind durch uns soweit möglich im Betreff mit ***Werbemail***
gekennzeichnet. Dadurch können die E-Mails in den gängigen
Programmen gefiltert werden.
c) Konditionen
» Der Domaininhaber entscheidet selbst über den gewünschten
Preis einer
E-Mailadresse. Die AWARDIC hat Anspruch auf die Hälfte des
Betrages, mind. jedoch 30 CHF pro Jahr.
» Auf den vom Domaininhaber verlangten Betrag pro E-Mailadresse
fällt die MWST an, welche bei der Auszahlung abgezogen wird.
» Um den Kunden von mailmarkt.ch die bezahlten Leistungen
vollumfänglich zu gewährleisten, beträgt die Kündigungsfrist
1 Jahr.
» Die AWARDIC verpflichtet sich dem Kunden gegenüber,
die Beiträge termingerecht zu vergüten, sofern der E-Mailinhaber
die gestellte Rechnung bezahlt hat.
» Wenn ein E-Mailinhaber die Rechnung nicht begleicht, besitzt
die AWARDIC das Recht, die E-Mailadresse zu löschen und den
Vertrag aufzulösen.
» Aus technischen Gründen können allfällige
Hosting-Gebühren nicht mit den Einnahmen durch die E-Mailadressen
verrechnet werden.
1. Rechte und Pflichten des Kunden
» Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich
während 24 Stunden an 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen.
Anderslautende Vereinbarungen sowie Beeinträchtigungen der
Dienstleistungen wegen Störungen oder Unterhalt bleiben vorbehalten.
» Nimmt der Kunde mittels der AWARDIC-Dienstleistung auch
Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für
die Einhaltung der Nutzungsbestimmung dieser Dienstleistungen selber
verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit Dritten über die
Benutzung von deren Dienstleistungen direkt abzurechnen.
» Jede Verwendung und das Zugänglichmachen der AWARDIC-Dienstleistung
an Dritte ist dem Kunde untersagt. Der Kunde ist auch dafür
verantwortlich, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation
und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen
darüber nicht zugänglich sind.
» Der Kunde verpflichtet sich, diese Dienstleistungen nicht
für das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichen, unsittlichem,
obszönem oder ähnlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt
die AWARDIC ein Fehlverhalten fest, so ist die AWARDIC berechtigt,
den Anschluss unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung
an den Kunden zu sperren.
» Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über diese Dienstleistungen
auch Informationen zugänglich sind, die nur für erwachsene
Personen bestimmt sind. Wenn der Kunde weniger als 18 Jahre alt
ist, ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
» Der Kunde verpflichtet sich, die AWARDIC sofort über
ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit
von Dienstleistungen oder Anlagen zu orientieren. Dazu gehört
ebenfalls die unverzügliche Meldung von rechts- oder vertragswidriger
Verwendung der Dienstleistung durch die Mitarbeiter des Kunden oder
von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte
(z.B. "Hacker").
» Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten
Daten- und Informationsaustausch geltenden gesetzlichen Bestimmungen
(z.B. des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes)
einzuhalten.
» Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihm aus diesem Dienstleistungsverhältnis
erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten.
» Bei missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden kann
die AWARDIC die Dienstleistung unverzüglich unterbrechen und
allenfalls einstellen. Bereits bezahlte Gebühren entfallen
zu Gunsten der AWARDIC.
» Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die AWARDIC
Informationen über ihn, namentlich Daten über den Netzanschluss,
Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben darf, soweit
dies für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
» Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem
Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die
Nutzung der AWARDIC-Dienstleistung eingesetzt sind sowie die hierzu
eingesetzten oder via AWARDIC-Dienstleistung erreichbaren Daten
inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation zu schützen.
Ebenso verpflichtet sich der Kunde, alle vorsorglichen Massnahmen
zu treffen, damit auf den Geräten und Systemen, welche für
die Nutzung der Dienstleistungen eingesetzt werden, kein Viren vorhanden
sind.
» Die AWARDIC haftet nicht für Schäden, die durch
den Gebrauch von AWARDIC-Diensten oder aus Fehlern in diesen entstehen.
» Der Kunde gewährt der AWARDIC alle nötige Unterstützung,
damit diese ihre Leistungen erbringen kann.
» Dem Kunde steht das Recht auf Kündigung zu, sofern
er der AWARDIC über eine Störung schriftlich informiert
und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat und
sofern die AWARDIC die gemeldete Störung nicht fristgerecht
beheben konnte. Angekündigte Unterbrechungen, insbesondere
infolge von Wartungsarbeiten des Netzbetreibers, gelten nicht als
Störungen.
2. Rechte und Pflichten von AWARDIC
» Die AWARDIC erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im
Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen
und gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
» Die AWARDIC verpflichtet sich, die Massnahmen zur Behebung
von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der
üblichen Arbeitszeiten durchzuführen. Als übliche
Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag-Freitag, 0800-1700 Uhr,
mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage sowie
die Zeit vom 24. Dezember bis 2. Januar.
» Die AWARDIC behält sich vor, bei betriebsnotwendigen
Messungen oder Netzumbauten die Dienstleistungen zeitweilig ohne
Rückerstattung zu unterbrechen. Nach Möglichkeit wird
der Kunde vorgängig über die Beeinträchtigung des
Betriebes unterrichtet.
» Die AWARDIC unterstützt den Kunden bei der Herstellung
eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen.
» Das Eingrenzen von Störungen durch das AWARDIC-Personal
geht zu Lasten des Kunden, sofern der Aufwand über das übliche
Mass hinaus in Anspruch genommen wird, wenn er diese Untersuchung
verlangt und deren Ursachen auf Mängel oder Handhabungsfehler
an den Ausrüstungen des Kunden zurückzuführen sind.
» Die in Erfüllung dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsresultate
wie Pläne, Konzepte, Analysen, Programme und deren Dokumentation
gehören der AWARDIC und dem Kunden. Die AWARDIC ist durch die
Erbringung dieser Leistungen nicht gehindert, gleiche oder ähnliche
Lieferungen und Leistungen für andere Kunden zu erbringen.
» Die AWARDIC bestimmt das Personal zum Erbringen der vereinbarten
Leistungen und ist berechtigt, Personen auszutauschen, sofern die
vereinbarten Leistungen erfüllt werden. Die AWARDIC ist berechtigt,
den technischen Support und andere Dienstleistungen an Dritte im
Subunternehmer-Verhältnis zu vergeben.
3. Software Entwicklungsaufträge
» Offerten besitzen, falls auf der Offerte nicht anderes vermerkt,
eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Offertdatum. Mit der Offerte
wird von der AWARDIC ein detailliertes Pflichtenheft mit dem Leistungsumfang
der zu entwickelnden Programme geliefert. Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung
hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen und muss zwei rechtsgültige
Unterschriften besitzen. Das mit der Offerte gelieferte Pflichtenheft
ist mit der Bestellung zusammen an die AWARDIC zu senden und muss
ebenfalls zwei rechtsgültige Unterschriften besitzen.
» Die AWARDIC tut alles was möglich ist, um die auf der
Offerte vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Sollte es in Einzelfällen
trotzdem zu Verzögerungen kommen, hat der Kunde keinen Anspruch
auf Entschädigung. Falls die Lieferung mehr als 3 Monate im
Verzug ist, hat der Kunde das Recht, die Bestellung kostenlos zu
annullieren.
» Der Kunde hat kein Anrecht auf den Quellcode der entwickelten
Programme. Eine Quellcodeauslieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und wird individuell zusätzlich zum Auftrag verrechnet.
» Nach erfolgter Lieferung hat der Kunde 1 Monat Zeit die
Software auf ihre Funktionalität gemäss Pflichtenheft
zu testen. Während dieser Zeit gefundene Abweichungen vom Pflichtenheft
werden von der AWARDIC kostenlos bereinigt. Nach dieser Testperiode
verpflichtet sich der Kunde das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.
Mit dem Unterzeichnen des Abnahmeprotokolls bestätigt der Kunde
die Erfüllung des Auftrages, welcher somit als abgeschlossen
gilt.
4. Preise
» Die vereinbarten Preise sind abhängig von den vereinbarten
Leistungsmerkmalen und von den in Anspruch genommenen AWARDIC-Dienstleistungen.
» Sollte die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen
anpassen, so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen
ebenfalls sofort vorzunehmen.
» Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des
Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten
Anpassung die veränderten Preise verrechnet.
» Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten
weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit
den AWARDIC-Dienstleistungen erhoben werden, gehen diese zu Lasten
des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.
5. Preisanpassungen
» Die Preise werden jährlich, unter Einhaltung einer
Mitteilungsfrist von 2 Monaten, der Kostenentwicklung angepasst.
Als Basis gilt der Stand bei der Vertrags-Unterzeichnung.
» Sollte die der Netzbetreiber die Tarife für Mietleitungen
anpassen, so ist die AWARDIC berechtigt, entsprechende Preisanpassungen
ebenfalls sofort vorzunehmen.
» Werden die vereinbarten Leistungsmerkmale auf Wunsch des
Kunden verändert, so werden ab dem Zeitpunkt der erfolgten
Anpassung die veränderten Preise verrechnet.
» Sollte sich die Mehrwertsteuer erhöhen oder sollten
weitere indirekte Steuern oder Gebühren in Zusammenhang mit
den AWARDIC-Dienstleistungen erhoben werden, gehen diese zu Lasten
des Kunden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung.
6. Gewährleistung und Haftung
» Der Kunde kann für alle Schäden, welche der AWARDIC
oder Dritten durch die Benützung der AWARDIC-Dienstleistungen
entstehen, haftbar gemacht werden.
» Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden,
seine Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte
sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von AWARDIC über
die Anlagen des Kunden zu den AWARDIC-Dienstleistungen Zugang genommen
haben, kann die AWARDIC die Konnektivität zum Kunden ohne Ankündigung
sofort unterbrechen.
» Die AWARDIC bemüht sich um einwandfreie Qualität
der angebotenen Dienstleistungen. Die AWARDIC übernimmt jedoch
keine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Dienstleistungen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die AWARDIC jede Haftung
für direkte und indirekte Schäden für sich selbst
als auch für die von der AWARDIC zur Vertragserfüllung
eingesetzten Personen aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden,
wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie für die
Haftung von Verlust von Daten oder Ansprüche Dritter.
» Für Umstände, die von der der Netzbetreiber verantwortet
werden, kann die AWARDIC ebenfalls nicht haftbar gemacht werden.
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Netzbetreiber
sind durch den Kunden direkt einzufordern.
7. Dauer der Dienstleistungen
» Die Dienstleistungen laufen fest über die Mindestdauer
von minimal 3 Monate, sofern nichts anderes abgemacht wurde. Anschliessend
verlängert sich der Dienstleistungsvertrag für unbestimmte
Zeit. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen mit einer
Frist von 2 Monaten, jeweils auf ein Monatsende.
8. Anwendbares Recht und Gerichtstand
» Das Rechtsverhältnis unterliegt dem materiellen Schweizerischen
Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rapperswil SG.
|